
Bekannte Diagnose, stabile Therapie
Deine Schmerztherapie läuft — wir sorgen für das Rezept, nicht für die Diagnose.
Für bereits ärztlich diagnostizierte, chronische Schmerzen mit einer seit Längerem stabilen, nicht-opioidhaltigen Therapie stellen wir das Folgerezept online aus. Neue oder unklare Schmerzen, akute Notfälle und jede Form von Opioiden bleiben bei der persönlichen ärztlichen Betreuung.
- Folgerezept für bekannte, stabile Schmerztherapie
- Keine Opioide, keine Betäubungsmittel
- Bei neuen oder unklaren Schmerzen: Verweis vor Ort
- Deutsche Ärzt:innen
- Diskreter Versand
- Vertraulich · DSGVO
Was online sinnvoll möglich ist
Folgerezept für eine bereits etablierte, nicht-opioidhaltige Schmerztherapie.
Ist die Diagnose gesichert und läuft die Therapie mit einem Schmerzmittel aus der Gruppe der NSAR (zum Beispiel Ibuprofen, Diclofenac oder Naproxen) seit Längerem unverändert und gut verträglich, kann das Folgerezept online ausgestellt werden. Bei bestimmten Schmerzformen wie Gelenkverschleiß gelten diese Entzündungshemmer im Durchschnitt sogar als wirksamer in der Schmerzreduktion als opioidhaltige Schmerzmittel.
Wo online eine harte Grenze liegt
Opioide und Betäubungsmittel bleiben Praxissache.
Stark wirksame Opioide werden auf einem eigenen, dreiteiligen Betäubungsmittel-Papierformular mit persönlicher BtM-Nummer der Praxis ausgestellt und müssen innerhalb von sieben Tagen in der Apotheke eingelöst werden – eine rein digitale Ausstellung ist dafür nicht vorgesehen. Unabhängig davon rät die Leitlinie zur Opioid-Langzeittherapie von einer Verordnung bei primären Kopfschmerzen oder funktionellen Störungen wie Reizdarm oder Fibromyalgie ausdrücklich ab und verlangt bei jeder Opioidtherapie eine engmaschige, interdisziplinäre Betreuung – beides lässt sich mit einem reinen Online-Fragebogen nicht abbilden.
Neuer oder sich verändernder Schmerz
Ohne gesicherte Diagnose keine Dauertherapie.
Die Leitlinie zur Opioidtherapie macht ausdrücklich keine Aussagen zu akuten, weniger als vier Wochen bestehenden Schmerzen – diese benötigen zunächst eine körperliche Untersuchung und Ursachenklärung vor Ort. Auch ein zu häufiger Gebrauch klassischer Schmerzmittel ist riskant: Ab 15 Einnahmetagen pro Monat können sie selbst einen arzneimittelbedingten Kopfschmerz auslösen, bei dem das Medikament zur Ursache des Schmerzes wird.
Wichtiger Hinweis
Plötzlich einsetzender, sehr starker Schmerz, Schmerz mit Fieber, Schüttelfrost oder Nachtschweiß, neu auftretende Lähmungen, Taubheitsgefühl im Genital- oder Gesäßbereich oder Störungen beim Wasserlassen oder Stuhlgang, Brustschmerzen mit Verdacht auf Herzinfarkt, Schmerz nach einem Unfall oder Sturz sowie ungewollter Gewichtsverlust im Zusammenhang mit den Schmerzen sind Alarmzeichen, die eine körperliche Untersuchung vor Ort oder den Notruf 112 brauchen – das können wir online nicht sicher einschätzen. Auch Schmerzen, die trotz laufender Therapie zunehmen, gehören in eine persönliche Kontrolle.
Quellen
- Chronische Schmerzen verstehen — IQWiG (gesundheitsinformation.de)
- Schmerztherapie und Verhaltenstherapie — IQWiG (gesundheitsinformation.de)
- Chronische Schmerzen — Patienteninformation — Deutsche Schmerzgesellschaft
- Patientenversion der S3-Leitlinie „LONTS" — Langzeitanwendung von Opioiden bei chronischen Nicht-Tumor-bedingten Schmerzen — AWMF-Register Nr. 145/003
- Rückenschmerzen: Wann zur Ärztin oder zum Arzt? — IQWiG (gesundheitsinformation.de)
- Rezeptfreie Schmerzmittel sicher anwenden — IQWiG (gesundheitsinformation.de)
- Schmerzmittel: Wie häufig sind schwere Nebenwirkungen bei NSAR? — IQWiG (gesundheitsinformation.de)
- Arzneimittelbedingte Kopfschmerzen — IQWiG (gesundheitsinformation.de)
- Anlage 1 AMVV — verschreibungspflichtige Stoffe (Ausnahmen für Ibuprofen, Diclofenac, Naproxen) — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)
- Was gilt für BtM-Rezepte? — BARMER
Schmerz ist ernst zu nehmen, nicht nur zu betäuben
Ein Rezept für die bekannte Therapie, kein Ersatz für die Ursachenabklärung.
Als chronisch gelten Schmerzen, die länger als drei Monate anhalten und dabei ihre ursprüngliche Warnfunktion verloren haben – der Schmerz besteht fort, auch wenn die ursprüngliche Verletzung längst abgeheilt ist. Anhaltende Schmerzreize können das Nervensystem überempfindlich machen und im Nervensystem regelrechte „Schmerzspuren" hinterlassen, sodass sich der Schmerz von seiner ursprünglichen Ursache lösen und zu einer eigenständigen Erkrankung werden kann. Fachleute empfehlen deshalb bei chronischen Schmerzen einen multimodalen Ansatz, der Bewegung, psychologische Verfahren und Medikamente kombiniert – reine Medikamentengabe allein reicht oft nicht aus.
Genau deshalb ist unser Angebot bewusst eng gefasst: Wir stellen ein Folgerezept aus, wenn die Diagnose bereits ärztlich gesichert ist und eine nicht-opioidhaltige Schmerztherapie – etwa mit einem Entzündungshemmer aus der Gruppe der NSAR – seit Längerem unverändert und gut verträglich läuft. Für neue, noch nicht abgeklärte Schmerzen, für jede Form von Opioiden und für Betäubungsmittel ist unser Fragebogen nicht der richtige Weg: Die Leitlinie zur Opioidtherapie bei chronischen Schmerzen macht ausdrücklich keine Aussagen zu akuten, noch nicht länger als vier Wochen bestehenden Beschwerden und setzt eine bereits erfolgte ärztliche Abklärung voraus.
Häufig gefragt
Wenn du nur eine Frage hast — sie steht wahrscheinlich hier.
Bekomme ich Tilidin oder Tramadol über euch?+
Nein. Stark wirksame Opioide benötigen ein Betäubungsmittelrezept auf einem eigenen Papierformular mit persönlicher BtM-Nummer der Praxis – das lässt sich nicht in einen Online-Fragebogen abbilden. Auch für schwächere Opioide gilt: Die Leitlinie zur Opioidtherapie verlangt eine engmaschige, interdisziplinäre Betreuung, die eine reine Online-Anfrage nicht leisten kann.
Für welche Schmerzen ist der Service gedacht?+
Für bereits ärztlich diagnostizierte, chronische Schmerzen (zum Beispiel bei Gelenkverschleiß oder chronischen Rückenschmerzen), bei denen eine nicht-opioidhaltige Therapie mit einem NSAR seit Längerem stabil läuft und gut verträglich ist.
Ich habe seit Kurzem neue, noch nicht abgeklärte Schmerzen — geht das über euch?+
Nein. Neue Schmerzen benötigen zunächst eine körperliche Untersuchung, um die Ursache zu klären. Die Leitlinie zur Opioidtherapie macht bewusst keine Aussagen zu akuten, weniger als vier Wochen bestehenden Beschwerden – das gilt sinngemäß für jede neu aufgetretene Schmerzsymptomatik.
Wie hoch dürfen die NSAR-Dosen im Folgerezept sein?+
Oberhalb der frei verkäuflichen Grenze (Ibuprofen über 400 mg Einzeldosis beziehungsweise 1.200 mg Tagesdosis, Diclofenac oral über 25 mg Einzeldosis beziehungsweise 75 mg Tagesdosis, Naproxen über 250 mg Einzeldosis beziehungsweise 750 mg Tagesdosis) ist ein Rezept nötig – genau in diesem Bereich bewegt sich unser Angebot, bei Risiko-Patient:innen ergänzt um einen Magenschutz.
Wie oft darf ich Schmerzmittel nehmen, ohne dass sie selbst Kopfschmerzen auslösen?+
Klassische Schmerzmittel wie Ibuprofen sollten an nicht mehr als 15 Tagen im Monat eingenommen werden – sonst kann sich ein arzneimittelbedingter Kopfschmerz entwickeln, bei dem das Medikament selbst zur Ursache wird.
Was, wenn sich meine Schmerzen trotz Therapie verschlimmern?+
Das ist kein Fall für ein reines Folgerezept, sondern ein Signal für eine persönliche Untersuchung – bitte im Fragebogen offen angeben, statt nur die gewohnte Dosis anzufordern.
Wie schnell bekomme ich das Rezept?+
Nach vollständig ausgefülltem Fragebogen und ärztlicher Prüfung meist innerhalb von 24 Stunden.
Deine Schmerztherapie soll weiterlaufen — sicher und ohne Wartezimmer.
Fragebogen zu deiner bekannten Diagnose und aktuellen Medikation ausfüllen, Rezept meist innerhalb von 24 Stunden.
Bald wieder erhältlich